Die Folgen der Misshandlung
Ich leide seit dem 15. Lebensjahr unter schweren Depressionen und einer "komplexen posttraumatischen Belastungsstörung". Wegen meiner seelischen Erkrankung bin ich zu siebzig Prozent schwerbehindert und lebe von einer sehr niedrigen Erwerbsunfähigkeitsrente.
Mein Leben ist auch heute noch eine Qual, denn ich leide immer noch unter schweren Depressionen, ständiger Angst und Unruhe, Zwängen, Essstörungen, Schlafstörungen, Suizidgedanken und einer "Fibromyalgie". Es fällt mir auch immer noch wahnsinnig schwer, mich zu konzentrieren. Dieses Problem hatte ich bereits in der Grundschule.
In mir ist seit meiner Kindheit eine tiefe Traurigkeit und Verzweiflung. Es ist ein unendlich großer Schmerz, der immer da ist und der nicht einmal für einen Tag oder für eine Stunde aufhört, mich zu quälen.
Sehr schlimm ist auch, dass ich seit dem 15. Lebensjahr ständig Angst habe, dass ich bald sterben muss oder dass mir jeden Moment etwas Schreckliches passieren könnte. Diese ständige Angst und Unruhe macht mein Leben zur Qual.
Die meisten Menschen verstehen nicht, warum ich so viel Angst habe und so traurig und verzweifelt bin, denn jetzt werde ich ja nicht mehr misshandelt. "Du musst das doch irgendwann einmal überwinden!" bekomme ich oft zu hören. Oder: "Du musst das doch mal hinter dir lassen!"
Ich frage mich, wie ich all das einfach überwinden und hinter mir lassen soll. Ich habe täglich mit den Folgen der Misshandlung in meiner Kindheit zu kämpfen: Depressionen, Suizidgedanken, Angst, Schlafstörungen, Essstörungen, Zwänge, Muskelschmerzen, Einsamkeit und Armut. Wie sollte ich all das ohne Hilfe überwinden und hinter mir lassen können?
Judith Herman schreibt in dem Buch "Die Narben der Gewalt":
Damit das Opfer den Glauben an eine sinnvolle Ordnung der Welt zurückgewinnen kann, muss es die traumatische Erfahrung mit anderen teilen. Dabei sucht es nicht nur bei den nächsten Angehörigen Hilfe, sondern auch im weiteren Umfeld der Gesellschaft.
Die Reaktion der Gesellschaft hat einen großen Einfluss auf die endgültige Bewältigung des Traumas. Der Riss zwischen Traumatisiertem und der Gesellschaft kann nur gekittet werden, wenn erstens die Gesellschaft das traumatische Ereignis als solches anerkennt, und zweitens die Gesellschaft in irgendeiner Form handelt.
Ist einmal öffentlich anerkannt, dass jemandem Gewalt angetan wurde, muss die Gesellschaft handeln: Sie muss den Verantwortlichen für den Schaden suchen und den Schaden wiedergutmachen. Diese beiden Reaktionen - Anerkennung und Wiedergutmachung - sind notwendig, damit das Opfer wieder an Gesetz und Ordnung glauben kann.
In meinem Fall weigert sich die Gesellschaft seit zwölf Jahren, anzuerkennen, dass ich ein Gewaltopfer bin. Es ist jetzt mehr als zwölf Jahre her, dass ich einen Antrag auf Opferentschädigung beim Versorgungsamt gestellt habe. Auch eine Wiedergutmachung habe ich bisher nicht bekommen. Ich bin wegen meiner seelischen Erkrankung, die die Folge des Verbrechens ist, das mir in der Kindheit angetan wurde, nicht arbeitsfähig und muss in Armut leben. Doch ich bekomme keine Hilfe und Wiedergutmachung in Form einer Opferentschädigung. Ich habe nicht einmal das Recht, eine Traumatherapie zu machen.
Statt Hilfe und Verständnis zu bekommen, wurde ich in den letzten zwanzig Jahren immer wieder verdächtigt, faul zu sein und nicht arbeiten zu wollen. Ich habe auch oft den Vorwurf zu hören bekommen, dass ich zu hohe Kosten für den Staat und für meine Krankenkasse verursache. Eine Bekannte sagte z.B. einmal zu mir: "Was, du musst schon wieder in die Klinik? Deine arme Krankenkasse!" Sie hatte mehr Mitleid mit meiner Krankenkasse als mit mir, obwohl ich eine furchtbare Angst davor hatte, wieder in eine psychiatrische Klinik zu gehen.
Eine andere Bekannte war der Meinung, dass ich meine ambulante Traumatherapie abbrechen sollte, weil sie zu teuer sei und weil die "arbeitenden Menschen" über ihre Krankenkassenbeiträge meine Traumatherapie finanzieren müssten. Unter diesen "arbeitenden Menschen" wären ja auch Geringverdiener, und es sei diesen Menschen gegenüber unfair, dass ich so eine teure Therapie mache! Ich habe dieser Bekannten geantwortet, dass es mir auch sehr viel lieber wäre, wenn die Verursacherin meiner Krankheit meine Traumatherapie zahlen müsste, aber dass das Sozialgericht bisher nicht das geringste Interesse daran hatte, die Täterin zur Verantwortung zu ziehen. Auch straf- und zivilrechtlich ist nichts mehr zu machen, weil alles längst verjährt ist.
Weder in meiner Kindheit, als ich schwer misshandelt wurde, habe ich Hilfe und Solidarität von anderen Menschen erfahren noch als schwer traumatisierte Erwachsene. Auf diese Art und Weise kann der Riss zwischen mir und der Gesellschaft nicht gekittet werden. Im Gegenteil: Dieser Riss wird mit der Zeit und mit jedem Menschen, der mein Leid ignoriert, immer größer.
Zwischen dem 15. und 45. Lebensjahr habe ich nicht nur unter ständiger Angst und Unruhe gelitten, sondern außerdem noch unter furchtbaren Panikattacken, die ich meistens am Abend und in der Nacht hatte, so dass ich kaum noch schlafen konnte. Ich konnte erst morgens einschlafen, wenn es hell wurde. In der Nacht war meine Panik so schlimm, dass ich dachte, ich würde verrückt werden oder müsste gleich sterben.
Seit November 2007 nehme ich ein niedrigpotentes Neuroleptikum, das gegen Angst und Unruhe verordnet wird. Seitdem kann ich besser schlafen. Leider hat selbst dieses niedrigpotente Neuroleptikum sehr unangenehme Nebenwirkungen. Es macht sehr müde. Ich fühle mich tagsüber wie betrunken und leide unter Benommenheit, Schwindel und Sehstörungen. Wenn ich morgens aufwache, fühle ich mich, als wäre ich gerade aus einer Vollnarkose aufgewacht. Tagsüber ist mir oft stundenlang schwindelig. Dann kann ich meine Wohnung nicht verlassen.
Jetzt habe ich keine extrem schlimmen Panikattacken mehr, aber ich habe immer noch sehr viel Angst und bin ständig nervös und unruhig. Das ist sehr unangenehm. Ich kann die Dosis meines Neuroleptikums aber nicht noch mehr erhöhen, weil ich sonst 20 Stunden pro Tag schlafen müsste.
Die schlimmste Folge der Misshandlung in meiner Kindheit ist meine Einsamkeit. Ich kann niemandem vertrauen. Ich habe in der Kindheit zu viel Schreckliches erlebt, um anderen Menschen vertrauen zu können. Ich habe damals keine Hilfe bekommen, obwohl ich furchtbar gequält wurde. Jetzt geht es mir immer noch sehr schlecht, und ich bekomme immer noch keine Hilfe. Ich muss täglich Angst haben, dass ich meine ambulante Traumatherapie abbrechen muss, obwohl der Chefarzt und die Oberärztin einer psychosomatischen Klinik im April 2008 im Entlassungsbericht folgendes geschrieben haben:
Frau Martin braucht dringend die Fortsetzung der Therapie im ambulanten Rahmen mit dem Schwerpunkt Traumatherapie, was für sie die einzige Chance wäre, eine bessere Lebensqualität zu erlangen. Es ist zu bemerken, dass angesichts des Schweregrades der Störung und des langwierigen Verlaufes von einer langfristigen Therapie, die unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen kann, auszugehen ist.
Das ist die Diagnose, die der Chefarzt und die Oberärztin dieser Klinik gestellt haben:
Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung i.S.e. komplexen posttraumatischen Belastungsstörung F 62.0
Im Jahr 2007 war ich insgesamt fünf Monate wegen meiner schweren Depressionen in einer psychiatrischen Klinik. Auch in den Jahren vorher war ich sehr oft in der Psychiatrie. Seit ich im Januar 2008 die ambulante Traumatherapie angefangen habe, musste ich nicht mehr in eine psychiatrische Klinik. Meine Krankenkasse spart sehr viel Geld, weil eine ambulante Therapie sehr viel billiger ist als so viele Klinikaufenthalte. Trotzdem muss ich seit April 2008 ständig Angst haben, meine Traumatherapie abbrechen zu müssen.
Wegen traumatischer Erlebnisse in meiner Kindheit leide ich unter Zwängen und kann keine Messer in meiner Wohnung ertragen. Deshalb kann ich mich seit meinem 18. Geburtstag nicht mehr gesund ernähren. Seit ich ein paar Tage nach meinem 18. Geburtstag in eine eigene Wohnung umgezogen bin, ist meine Ernährung eine absolute Katastrophe.
Außerhalb meiner Wohnung kann ich Messer ertragen. Es wäre also möglich, dass ich im Restaurant Kartoffeln, Gemüse und Salat esse, doch dazu fehlt mir das Geld. Ich gehe nie in Restaurants oder Cafés.
Ich habe im April 1998 eine Opferentschädigung beim Versorgungsamt beantragt. Ein Jahr später war ein Mitarbeiter des Versorgungsamtes der Meinung, dass die Beweise dafür, dass ich in der Kindheit misshandelt wurde, ausreichen. In einer Verfügung schrieb er:
Ich halte die Grundvoraussetzungen des § 1 OEG hier für nachgewiesen.
Die Angaben von Frau Martin sind durchweg ähnlich, ohne erkennbare Brüche, und wurden schon lange vor der OEG - Antragstellung so gemacht.
Zusammen mit den Aussagen der Nachbarn und der Lehrerin ergibt sich das Gesamtbild einer Kindheit, die vom 6. bis 14. Lebensjahr von ständigen Schlägen, die weit über den gesellschaftlich noch geduldeten "Klaps" hinausgehen, sowie häufigen Demütigungen gekennzeichnet war.
Demütigungen fallen zwar nicht unter § 1 OEG, sind aber in Zusammenhang mit den Schlägen zu bringen.
Es liegt hier eine Art "fortgesetzte Handlung" von Tätlichkeiten im Sinne der früheren BGH - Rechtsprechung vor.
Da die Tätlichkeiten zwischen 1969 und 1977 geschahen, ist § 10a OEG anzuwenden. Die Akte ist sofort dem HLVS zur Zustimmung vorzulegen.
Trotz dieser Verfügung wurde mein Antrag dann doch noch von einem anderen Mitarbeiter des Versorgungsamtes abgelehnt. Im August 2004 habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen, weil ich angeblich nicht genug Beweise habe. Da bin ich jedoch völlig anderer Meinung, denn Frau P., eine ehemalige Nachbarin, schrieb am 19. Mai 1998 folgendes an das Versorgungsamt:
Sehr geehrter Herr S.,
wie ich Ihnen in dem heutigen Telefongespräch bereits sagte, bin ich keine Augenzeugin der Tätlichkeiten gegen Sylvie Martin gewesen.
Ich war Bewohnerin der Nachbarwohnung von Frau S. und Sylvie in Eschborn, und Sylvie war eine Spielgefährtin meiner Tochter.
Über Jahre hinweg gab es in der Wohnung von Frau S. lautstarke Schreiereien, die über "normale" Auseinandersetzungen hinaus gingen. Für uns hörte es sich nach Schlägen an, Schreien von Sylvie, genauso wie von ihrer Mutter. Oft endeten diese Krawalle damit, dass Sylvie in ein Taxi gesetzt wurde und für einige Wochen zu ihrer Oma nach Kronberg geschickt wurde.
Wenn Sylvie dann wieder zurückkam, war es anfangs ruhig, doch dann fing wieder alles von vorne an.
Von mir an Sylvie gestellte Fragen bezüglich dieser Schreiereien wurden nicht beantwortet.
Sylvie baute sich eine Scheinwelt auf, zeigte ein Foto, das angeblich ihren Vater darstellte, das aber aus einer Zeitschrift o.ä. stammte. Sie sehnte sich offensichtlich nach einer heilen Welt.
Diese Vorgänge liegen 30 Jahre zurück. Heute würde ich in einem solchen Fall das Jugendamt einschalten, da ein Kind solcher Behandlung nicht ausgesetzt werden darf.
Da die Vorgänge, wie bereits erwähnt, lange zurückliegen, fallen mir keine Einzelheiten ein. Insgesamt kann ich jedoch bestätigen, dass es in der besagten Wohnung oft zu Handlungen kam, die ich vom Geräusch her als Schläge, Schreie und Wutausbrüche einstufen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Renate P.
Frau H., eine andere ehemalige Nachbarin, schrieb am 16. Februar 2002 folgenden Brief an mich, den ich an das Versorgungsamt weiterleitete:
Liebe Sylvie,
ich habe jetzt nach vielen Jahren wieder gehört von dir. Gerne schreibe ich dir ein paar Zeilen aus der Erinnerung.
Wir haben von 1970 bis 1978 am selben Flur, nur zwei Türen weiter, gewohnt in der Berliner Straße 8.
Du warst ein sehr liebes, junges Mädchen, sehr darauf bedacht, deine Schularbeiten zu machen, aber mit einer furchtbaren Angst vor deiner Mutter. Sie hat dich ständig kritisiert, und nichts konntest du recht machen, sie hat immer mit dir geschimpft, und du sehntest dich nach mütterlicher Liebe, von der überhaupt nichts zu spüren war.
Eines Nachts hörte ich gegen 23 Uhr einen starken Lärm und ging auf den Flur und hörte, wie in eurer Wohnung Möbel durch die Wohnung flogen und deine Mutter laut schrie. Nach einer Weile kamst du auf den Flur voller Angst und Aufregung, weil deine Mutter dich aus der Wohnung geworfen hatte. Ich bot dir an, bei mir zu schlafen, aber du wolltest zu deiner Großmutter nach Kronberg.
Da deine Mutter auch ständig Streit mit deiner Großmutter hatte, fandest du nirgends Hilfe und Ruhe, von Zuneigung und Fürsorge war nicht zu sprechen. Du warst wie ein Ball, den man hin und her geworfen hat.
Dein junges Leben war voll von Aufregungen und totaler Lieblosigkeit. Deine Mutter hatte nie ein liebes, gutes Wort für dich, nur Kritik und totale Ablehnung.
Du machtest einen unglücklichen Eindruck und warst verstört und zerstört.
Ich wünsche dir für die Zukunft ein besseres Leben.
Bertha H.
Meine Grundschullehrerin schrieb am 30. Januar 2002 folgenden Brief an mich, den ich an das Versorgungsamt weiterleitete:
Liebe Sylvie,
die Beschreibung deines Zustandes und deiner Lebensweise hat mich zutiefst erschüttert und erschreckt.
Hiermit bestätige ich dir, dass du auf mich, deine Grundschulleherin (1969 bis 1973), in der Schule oft einen müden, deprimierten, depressiven und verstörten Eindruck gemacht hast. Obwohl ich Gespräche mit deiner Mutter geführt habe, bin ich nicht auf die Hintergründe gestoßen.
Ich hoffe, dir hiermit helfen zu können.
Marie P.
Mein Vater schrieb am 21. Juni 2006 folgendes an das Versorgungsamt:
Sehr geehrter Herr S.,
aus dem Munde von Sylvie erfuhr ich - als ich noch mit ihr Kontakt hatte - des öfteren, dass sie von ihrer alleinerziehenden Mutter regelmäßig körperlich und seelisch misshandelt wurde. Das führte schließlich so weit, dass Sylvie jeden Kontakt zu ihrer Mutter abbrach und sogar einen anderen Namen annahm.
Ich selbst kann bestätigen, wie krankhaft unbeherrscht Frau Inge S. war. Bei meinem letzten Besuch in ihrer Wohnung warf sie mich mit den Worten hinaus: "Lass dich ja niemals mehr hier blicken!" Ich folgte ihren Worten, und unsere Beziehung war damit beendet.
Ein weiterer Beweis ihres krankhaften Verhaltens war eine Episode in Koblenz. Frau S. arbeitete als Sekretärin bei der "Koblenzer Rhein - Zeitung". Eines Tages gab es eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kollegen. Frau S. steigerte sich derartig in ihrem Jähzorn, dass sie jede Selbstbeherrschung verlor und dem Kollegen einen Aschenbecher aus Marmor an den Kopf warf. Sie wurde sofort entlassen.
Ich hoffe, dass dieses Schreiben für die Entscheidung über die Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes im Fall Sylvie Martin hilfreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Otto S.
Eine ehemalige Klassenkameradin von mir schrieb am 12. Oktober 2004 folgendes an das Sozialgericht:
Mit diesem Schreiben möchte ich der Bitte von Frau Sylvie Martin nachkommen und von einigen Situationen in der Schule berichten, so wie sie mir in Erinnerung geblieben sind.
Frau Martin erschien mir als eine stille Mitschülerin, oft wirkte sie abwesend, am Unterricht beteiligte sie sich kaum, von zu Hause erzählte sie selten, sie wirkte oft müde.
Wenn sie erzählte, berichtete sie von ihrem Vater, der in Südafrika lebte, und dass ihre Eltern geschieden seien. Auch von ihrer Oma erzählte sie, dass sie oft bei ihr ist, weil ihre Mutter keine Zeit für sie hat.
Im Laufe der Schuljahre wurde sie immer stiller und in sich zurück gezogener. Auch außerhalb der Schule, wenn wir Zeit miteinander verbrachten, schien sie mir immer trauriger zu werden. Die Zeit in meiner Familie schien sie zu genießen.
An eine Situation kann ich mich erinnern, als Frau Martin weinend aus dem Unterricht lief. Auf meine Frage, warum, erzählte sie mir damals, dass ihre Mutter sie verprügelt hatte und sie deshalb mitten in der Nacht mit der S - Bahn zu ihrer Großmutter nach Kronberg fahren musste. Auch, dass dies öfters vorkommt.
Eine andere Situation wurde von den Mitschülern belächelt, als Frau Martin während des Unterrichts Papierflugzeuge bastelte und diese in der Fünfminutenpause aus dem Klassenzimmerfenster im zweiten Stock fliegen ließ. Während dieses Tages wirkte sie sehr abwesend und traurig.
Im Werkunterricht fehlte sie oft. Dieser Unterricht war spannungsreich, und ich hatte damals das Gefühl, dass Frau Martin diese Spannung nicht aushalten konnte.
Es zeichnete sich ab, dass sie nicht mehr im Gymnasialzweig und in meiner Klasse bleiben konnte. Frau Martin sprach damals nicht gerne von dem bevorstehenden Wechsel, denn es schien ihr Angst zu machen, die vertraute Gruppe zu verlassen. Die schulischen Leistungen waren zu diesem Zeitpunkt sehr weit unter ihr eigentliches Vermögen gesunken. Sie erschien mir damals, als ob sie nicht lernen kann. Es wirkte, als ob sie andere Dinge im Kopf habe, die damals von einigen Erwachsenen als Liebeskummer interpretiert wurden.
Frau Martin erschien mir als ein einsames Mädchen. Wir waren Teenager, und ich verglich damals ihre Situation manchmal mit meiner und kam zu dem Schluss, dass sie es nicht so gut hatte wie ich, die Eltern und Geschwister hatte. Wenn wir darüber sprachen, hatte ich das Gefühl, dass sie nicht gerne von ihrer "Familie" redete und auch nicht nach Hause wollte oder oft zu ihrer Oma fuhr, nachdem wir uns trafen.
Ich hoffe, dass meine Schilderungen weiterhelfen.
Hanna G.
Auch meine Traumatherapeutin bestätigte in einem Brief an das Sozialgericht, dass ich in der Kindheit schwer misshandelt wurde und dass meine psychischen Beschwerden die Folge der traumatischen Erfahrungen in meiner Kindheit sind. Sie schrieb:
Wie Frau Sylvie Martin mir glaubwürdig versicherte, hat sie in der Kindheit schwerste Gewalterfahrungen von ihrer Mutter erleiden müssen.
Ihre psychischen Beschwerden, die sie in ihrer Lebensbewältigungsfähigkeit schwer einschränken, müssen weitgehend auf ihre traumatischen Erfahrungen in der Kindheit zurückgeführt werden.
Am 12. September 2007 beschloss eine Richterin des Sozialgerichts, die Täterin vorzuladen und sie zu fragen, ob es wahr sei, dass sie mich misshandelt hatte. Am 28. April 2008 fand dann diese Verhandlung statt, bei der ich gemeinsam mit Frau Inge S. vorgeladen wurde.
Frau Inge S. hat am 28. April 2008 fast nur gelogen. Sie behauptete, mich nicht misshandelt und mich niemals aus der Wohnung rausgeschmissen zu haben. Sie habe mich auch nicht an den Haaren durch das Wohnzimmer geschleift und habe nie Schimpfwörter zu mir gesagt. Auf die Frage der Richterin, ob sie mit Geschirr und Besteck nach mir geworfen habe, antwortete sie: "Ich hatte nicht genug Geld, um Geschirr kaputtzumachen." Dann fügte sie noch lachend hinzu, dass sie aber einmal aus Wut einen Kloß an die Wand geworfen habe.
Frau Inge S. gab während dieser Gerichtsverhandlung zu, mich zweimal geschlagen zu haben, als ich 13 Jahre alt war. Vorher habe sie mich aber nie geschlagen. Doch als ich 13 Jahre alt war, habe sie mir einmal mit einem Kerzenständer aus Eisen auf den Arm geschlagen. Dann sei sie mit mir zum Arzt gegangen und habe dem Arzt gesagt, dass ich mit den Rollschuhen gestürzt wäre.
Es stimmt, dass Frau Inge S. dem Arzt erklärt hat, dass meine Verletzung von einem Unfall mit den Rollschuhen stammte. Falsch ist jedoch, dass ich zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt war. Ich war erst zehn Jahre alt. Im Alter von 13 Jahren hätte ich Frau Inge S. widersprochen, als sie den Arzt anlog. Ich hätte dem Arzt gesagt, was wirklich passiert war, während ich im Alter von zehn Jahren noch brav die Anweisung meiner Erzeugerin befolgte, die sie mir auf dem Weg zur Klinik gab. Sie sagte: "Wir sagen aber nicht, wie es passiert ist!"
Da Frau Inge S. zugegeben hatte, mich zweimal geschlagen zu haben, als ich 13 Jahre alt war, fragte die Richterin: "Und beim zweiten Mal? Womit haben Sie Ihre Tochter beim zweiten Mal geschlagen?" "Das weiß ich nicht mehr", antwortete Frau Inge S.
Frau Inge S. bezeichnete mich als Lügnerin, obwohl sie kurz vorher noch zugegeben hatte, den Arzt angelogen und gesagt zu haben, dass ich mit den Rollschuhen gestürzt war. Die Richterin sagte dazu nichts. Ihr schien dieser Widerspruch gar nicht aufzufallen.
Meine Rechtsanwältin las einige Absätze aus den Briefen von Frau P. und Frau H. vor und fragte Frau Inge S., warum diese beiden ehemaligen Nachbarinnen wohl so etwas Negatives über sie geschrieben hatten. Dazu sagte Frau Inge S.: "Das kann ich Ihnen erklären! Frau P. war neidisch auf mich, weil ich gebildeter war als sie!"
Dann fragte meine Rechtsanwältin, was Frau H. wohl für einen Grund gehabt haben könnte, so etwas zu schreiben. "Das weiß ich nicht!" antwortete Frau Inge S. Und dann fügte sie noch hinzu: "Ich hatte eine Zeitlang Kontakt mit Frau H., und dann habe ich den Kontakt abgebrochen."
Frau Inge S. erzählte der Richterin, dass mir einmal vom Hautarzt eine Warze an der Fußsohle entfernt worden war. Und als ich kurz darauf nach Hause kam, hätte ich vor Schmerzen geschrien. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wohnungstüre offen gewesen, und als Frau P. genau in diesem Augenblick vorbeikam und mich schreien hörte, habe sie angenommen, ich sei verprügelt worden.
Am Ende der Verhandlung stand Aussage gegen Aussage. Deshalb entschied die Richterin, dass ich zu zwei Gutachtern geschickt werden sollte, um festzustellen, ob ich glaubwürdig bin und ob meine seelische Erkrankung die Folge der Misshandlung in der Kindheit ist.
Anfang Mai 2008 beauftragte die Richterin ein Institut, ein Gutachten über mich zu erstellen. Ich wartete monatelang und wunderte mich darüber, dass ich von diesem Institut keinen Brief bekam, in dem mir mitgeteilt wurde, wann ich mit einem Gutachter sprechen und getestet werden sollte. Am 27. Dezember 2008 rief mich meine Betreuerin an. Sie hatte einen Brief von meiner Anwältin bekommen. Darin stand, dass die neue Richterin meine Klage abweisen wollte. Ich war total schockiert. An Weihnachten geht es mir sowieso immer extrem schlecht, weil ich keine Familie habe und tagelang allein in meiner Wohnung bin. Und dann auch noch das!
Der Gutachter hatte am 20. November folgenden Brief an das Sozialgericht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Arndt,
nach Studium der umfangreichen Akten und einer Team - Besprechung zum o.g. Rechtsstreit teilen wir mit, dass wir eine Begutachtung nach fachlicher Abwägung für wenig aussichtsreich erachten.
Beim Vergleich der unterschiedlichen Angaben zu möglichen schädigenden Ereignissen (Informationsquellen: Akte, Video - Interview, Internetrecherche) ist nicht zu erkennen, dass aussagepsychologisch das Vorliegen einzelner konkreten schädigenden Ereignissen mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit wissenschaftlich abgesichert werden kann. Die sehr unterschiedlichen und unspezifischen Angaben lassen eine aussagepsychologische Prüfung und Würdigung aus fachlicher Sicht nicht möglich erscheinen.
Untersuchungstechnisch wäre von einem erheblichen Zeitaufwand auszugehen, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Beweisfragen dennoch nicht wissenschaftlich beantwortet werden könnten. Daher senden wir die Akte im o.g. Rechtsstreit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. - Psych. X.Y.
Ich konnte es kaum fassen, dass der Leiter dieses Instituts für so einen kurzen Brief fast sieben Monate gebraucht hatte! Und offenbar hatte er es so eilig gehabt, diesen Brief zu schreiben, dass er nicht einmal die drei Fehler bemerkte, die er in nur einem einzigen Satz gemacht hatte.
Dieser kurze Brief hätte die neue Richterin beinah dazu veranlasst, meine Klage abzuweisen. Für mich war es unbegreiflich, dass ein Gutachter so unmenschlich handeln konnte. Warum hatte er mir keine Chance gegeben? Warum hatte er mich nicht begutachtet und getestet? Und warum schrieb er, dass die "unspezifischen Angaben" eine aussagepsychologische Prüfung und Würdigung aus fachlicher Sicht nicht möglich erscheinen ließen? Ein Experte für Psychotraumatologie müsste doch eigentlich wissen, dass Menschen, die in der Kindheit jahrelang schwer traumatisiert wurden, normalerweise gar nicht dazu fähig sind, ihre furchtbaren Erlebnisse ohne die Begleitung und Unterstützung eines Traumatherapeuten detailliert zu beschreiben. Für mich war es ja schon eine Qual gewesen, den Bericht mit den "unspezifischen Angaben" zu schreiben, weil ich ganz allein in meiner Wohnung war, als ich diesen Bericht schrieb. Es gab niemanden, mit dem ich darüber sprechen konnte. Eine Traumatherapeutin hatte ich damals ja noch nicht.
Weder meine Anwältin noch ich konnten verstehen, was der Gutachter damit gemeint hatte, als er schrieb, dass ich "sehr unterschiedliche Angaben" gemacht haben soll. Meine Anwältin schrieb mir damals, dass sie der Meinung sei, dass ich eine sehr hohe Aussagekonstanz habe. Sie beantragte beim Sozialgericht, dass der Gutachter dazu aufgefordert wird, eine Stellungnahme zu seinem Brief vom 20. November zu schreiben und zu erklären, was er mit den "unterschiedlichen Angaben" meinte. Sehr rätselhaft war auch, was er im Internet recherchiert hatte, denn damals war noch überhaupt nichts über mich im Internet zu finden. Die Richterin forderte ihn im Januar 2009 dazu auf, eine Stellungnahme zu schreiben. Wieder wartete ich monatelang, und nichts geschah. Im Juni 2009 erinnerte die Richterin den Gutachter an diese Stellungnahme, die er schreiben sollte. Am 25. August 2009 schrieb er dann folgendes:
Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Arndt,
bezüglich der ausstehenden Stellungnahme teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund der neuen mir zur Verfügung gestellten Informationen und nochmaliger ausführlicher Durchsicht der Gesamtakten zu der Überzeugung gekommen bin, dass eine ausführliche Begutachtung von Frau Martin nunmehr ergebnisoffener wäre.
Im Hinblick auf die Begutachtung von Frau Martin und eine Gutachtenerstattung möchte ich jedoch meine persönliche Besorgnis der Befangenheit äußern - ob des mir erst durch das Schreiben von Frau Martin an mich (Email vom 11. Juli) bekannt gewordenen neuen Sachverhaltes, dass sich Frau Martin seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung bei Frau Dr. X.Y. befindet, zu der meinerseits eine enge berufliche und persönliche Beziehung besteht.
Ich möchte Sie deshalb bitten, mich von dem Gutachtenauftrag bzw. von weiteren fallspezifischen Tätigkeiten zu entbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. - Psych. X.Y.
Ich finde es unmöglich, dass der Gutachter geschrieben hat, dass eine Begutachtung nunmehr "ergebnisoffener" sei. Warum hat er nicht "ergebnisoffen" geschrieben? Das Wort "ergebnisoffener" ist meiner Meinung nach völlig unlogisch, denn entweder ist eine Begutachtung "ergebnisoffen" oder eben nicht. Aber wie kann eine Begutachtung "ergebnisoffener" sein?
Völlig unverständlich ist auch, dass der Gutachter wieder fast acht Monate gebraucht hatte, um ein paar Sätze zu schreiben. Inzwischen war schon wieder eine neue Richterin zuständig, die beschloss, mich nicht zu einem anderen Gutachter zu schicken, obwohl es ja nicht meine Schuld war, dass der Gutachter das Gefühl hatte, befangen zu sein, weil er meine Traumatherapeutin kennt.
Ich finde es sehr traurig, dass dieser Gutachter ein Jahr und vier Monate gebraucht hat, um festzustellen, dass er befangen ist. Es stand nämlich bereits im Mai 2008 in meiner Akte, bei welcher Therapeutin ich eine Traumatherapie mache. Wie konnte es passieren, dass das in diesem Institut fast eineinhalb Jahre lang niemandem aufgefallen war?
Offenbar war es so, dass meine Akte nicht von dem Leiter des Instituts gelesen worden war, sondern von seinen Mitarbeitern, die nicht wussten, mit welchen Traumatherapeuten ihr Chef enge berufliche und persönliche Beziehungen hatte. Eigentlich wäre es notwendig, dass der Leiter des Instituts seinen Mitarbeitern eine Liste mit den Namen derjenigen Traumatherapeuten aushändigt, mit denen er enge Beziehungen hat, damit seine Mitarbeiter bei jedem neuen Gutachtenauftrag sofort feststellen können, ob ihr Chef - und somit auch das ganze Institut - befangen ist.
Wenn die Mitarbeiter dieses Instituts gewusst hätten, mit welchen Traumatherapeuten ihr Chef enge Beziehungen hat, hätten sie bereits im Mai 2008 feststellen können, dass der Leiter dieses Instituts befangen ist. Dann hätte meine Akte sofort an das Gericht zurückgeschickt werden können und nicht erst nach einem Jahr und vier Monaten. Wenn die Akte sofort an das Sozialgericht zurückgeschickt worden wäre, hätte die Richterin mich wahrscheinlich zu einem anderen Gutachter geschickt.
Die neue Richterin hat im Oktober 2009 entschieden, mich nicht zu einem anderen Gutachter zu schicken, sondern eine Entscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung zu treffen. Das hätte mit großer Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass meine Klage abgewiesen worden wäre.
Meine Anwältin hat im April 2010 beantragt, dass noch einmal eine Verhandlung stattfindet und dass mein Vater und eine ehemalige Nachbarin als Zeugen vorgeladen werden. Eine andere ehemalige Nachbarin kann nicht mehr vorgeladen werden, weil sie inzwischen verstorben ist. Wenn das Sozialgericht in diesem Tempo weitermacht, werden auch mein Vater und die andere Zeugin sterben, bevor noch einmal eine Verhandlung stattfinden kann. Mein Vater ist bereits 82 Jahre alt.
Während ich auf eine Entscheidung der Richterin warte, geht es mir immer schlechter. Das Gerichtsverfahren wird immer mehr in die Länge gezogen, und es ist kein Ende abzusehen. Es ist jetzt schon fast sechs Jahre her, dass ich die Klage beim Sozialgericht eingereicht habe!
Am 28. April 2008 bin ich durch die Gerichtsverhandlung, bei der ich zusammen mit der Täterin vorgeladen wurde, retraumatisiert worden. Auch das unfaire Verhalten des Gutachters war für mich eine Retraumatisierung, weil es für ein Gewaltopfer unerträglich ist, wenn ihm nicht geglaubt wird.
Am 6. Februar 2010 habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Krankenkasse nur noch zwanzig Stunden Traumatherapie zahlen will. Ich habe einen Widerspruch geschrieben und hatte genau fünf Monate lang eine furchtbare Angst davor, meine Traumatherapie abbrechen zu müssen. Am 8. Juli 2010 habe ich dann erfahren, dass ich die Therapie doch noch weitermachen kann. Aber nach einem halben Jahr wird meine Traumatherapeutin wieder einen Verlängerungsantrag stellen müssen, und dann werde ich wieder wochenlang Angst haben.
Ich finde es unmenschlich, einen seelisch kranken Menschen so zu behandeln und ihm nicht zu helfen. Wenn ich meine Traumatherapie abbrechen muss, habe ich keine Chance mehr auf ein besseres Leben. Dann muss ich wieder jedes Jahr für mehrere Monate in die Psychiatrie, was für meine Krankenkasse wesentlich teurer wäre als eine ambulante Traumatherapie!
Wenn ich den Prozess beim Sozialgericht gewinnen würde, müsste das Versorgungsamt meine ambulante Traumatherapie bezahlen, egal wie lange sie dauert. Außerdem bekäme ich eine Opferentschädigungsrente zusätzlich zu meiner niedrigen Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieses Geld brauche ich dringend, um die Fahrtkosten bezahlen zu können, die durch meine ambulante Traumatherapie entstehen. Dieses Geld brauche ich auch deshalb dringend, um mich endlich gesünder ernähren zu können.
Ich war mein ganzes Leben lang in einer Dauerkrise. Jetzt bin ich 47 Jahre alt und am Ende meiner Kraft. Ich müsste eigentlich dringend mal in Urlaub fahren, weil ich völlig erschöpft bin, aber dafür habe ich kein Geld. Wenn ich nicht endlich Hilfe bekomme, muss ich den Rest meines Lebens in der Psychiatrie oder in einem Behindertenheim verbringen, was dann für den Staat wesentlich teurer wäre als eine ambulante Traumatherapie. Ich bin sehr verzweifelt und habe eine furchtbare Angst vor der Zukunft.