Die Folgen der Misshandlung
Ich leide seit dem 15. Lebensjahr unter schweren Depressionen und einer "komplexen posttraumatischen Belastungsstörung". Wegen meiner seelischen Erkrankung bin ich zu siebzig Prozent schwerbehindert und lebe von einer niedrigen Erwerbsunfähigkeitsrente.
Mein Leben ist auch heute noch eine Qual, denn ich leide immer noch unter schweren Depressionen, dissoziativen Störungen, ständiger Angst und Unruhe, Zwängen, Essstörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Suizidgedanken und einer "Fibromyalgie". Es fällt mir immer noch wahnsinnig schwer, mich zu konzentrieren. Dieses Problem hatte ich bereits in der Grundschule.
Seit meiner Kindheit ist eine tiefe Traurigkeit und Verzweiflung in mir. Es ist ein unendlich großer Schmerz, der immer da ist und der nicht einmal für einen Tag oder für eine Stunde aufhört, mich zu quälen.
Sehr schlimm ist auch, dass ich seit dem 15. Lebensjahr ständig Angst habe, dass ich bald sterben muss oder dass mir jeden Moment etwas Schreckliches passieren könnte. Diese ständige Angst und Unruhe macht mein Leben zur Qual.
Die meisten Menschen verstehen nicht, warum ich so viel Angst habe und so traurig und verzweifelt bin, denn jetzt werde ich ja nicht mehr misshandelt. "Du musst das doch irgendwann einmal überwinden!" bekomme ich oft zu hören. Oder: "Du musst das doch mal hinter dir lassen!"
Ich frage mich, wie ich all das einfach überwinden und hinter mir lassen soll. Vielleicht per Knopfdruck? Ich habe täglich mit den unerträglichen Folgen der Misshandlung in meiner Kindheit zu kämpfen, nämlich mit Depressionen, dissoziativen Störungen, Suizidgedanken, Angst, Panikattacken, Schlafstörungen, Essstörungen, Zwängen, Muskelschmerzen, Einsamkeit und Armut. Wie sollte ich all das ohne Hilfe überwinden und hinter mir lassen können?
Judith Herman schreibt in dem Buch "Die Narben der Gewalt":
Damit das Opfer den Glauben an eine sinnvolle Ordnung der Welt zurückgewinnen kann, muss es die traumatische Erfahrung mit anderen teilen. Dabei sucht es nicht nur bei den nächsten Angehörigen Hilfe, sondern auch im weiteren Umfeld der Gesellschaft.
Die Reaktion der Gesellschaft hat einen großen Einfluss auf die endgültige Bewältigung des Traumas. Der Riss zwischen Traumatisiertem und der Gesellschaft kann nur gekittet werden, wenn erstens die Gesellschaft das traumatische Ereignis als solches anerkennt, und zweitens die Gesellschaft in irgendeiner Form handelt.
Ist einmal öffentlich anerkannt, dass jemandem Gewalt angetan wurde, muss die Gesellschaft handeln: Sie muss den Verantwortlichen für den Schaden suchen und den Schaden wiedergutmachen. Diese beiden Reaktionen - Anerkennung und Wiedergutmachung - sind notwendig, damit das Opfer wieder an Gesetz und Ordnung glauben kann.
In meinem Fall weigert sich die Gesellschaft seit 13 Jahren, anzuerkennen, dass ich ein Gewaltopfer bin. Es ist jetzt 13 Jahre her, dass ich einen Antrag auf Opferentschädigung beim Versorgungsamt gestellt habe. Eine Entschädigung oder Wiedergutmachung habe ich bisher nicht bekommen. Ich bin wegen meiner seelischen Erkrankung, die die Folge des Verbrechens ist, das mir in der Kindheit angetan wurde, nicht arbeitsfähig und muss in Armut leben. Doch ich bekomme keine Hilfe und Wiedergutmachung in Form einer Opferentschädigung. Ich habe nicht einmal das Recht, eine Traumatherapie zu machen.
Statt Hilfe zu bekommen und rücksichtsvoll behandelt zu werden, wurde ich in den letzten 25 Jahren immer wieder verdächtigt, faul zu sein und nicht arbeiten zu wollen. Ich habe auch oft den Vorwurf zu hören bekommen, dass ich zu hohe Kosten für den Staat und für meine Krankenkasse verursache. Eine Bekannte sagte z.B. einmal zu mir: "Was? Du musst schon wieder in die Klinik? Deine arme Krankenkasse!" Sie hatte mehr Mitleid mit meiner Krankenkasse als mit mir, obwohl ich eine furchtbare Angst davor hatte, wieder in eine psychiatrische Klinik zu gehen.
Weder in meiner Kindheit, als ich schwer misshandelt wurde, habe ich Hilfe und Solidarität von anderen Menschen erfahren noch als schwer traumatisierte Erwachsene. Auf diese Art und Weise kann der Riss zwischen mir und der Gesellschaft nicht gekittet werden. Im Gegenteil: Dieser Riss wird mit der Zeit und mit jedem Menschen, der mein Leid ignoriert, immer größer. Ich habe noch nie einen Menschen kennengelernt, der sich vorstellen konnte, wie extrem einsam und abgrundtief verzweifelt ich mein ganzes Leben lang war.
Es kommt vor, dass Leute, die ich eine Zeitlang nicht mehr gesehen habe, ganz erstaunt sind, wenn sie erfahren, dass ich immer noch eine Traumatherapie mache. "Was, du bist immer noch nicht gesund?" werde ich dann gefragt. Es ist mir ein Rätsel, warum viele Leute glauben, dass Menschen, die in der Kindheit jahrelang von den eigenen Eltern gequält wurden, nur mal zwanzig Stunden Therapie machen müssen, um danach völlig gesund zu sein, so als sei ihnen nie etwas Schlimmes passiert. Das ist eine Illusion, denn ein Mensch ist kein Auto, das man zur Reparatur in eine Werkstatt bringt, damit es hinterher wieder perfekt funktioniert.
Ich werde manchmal gefragt, warum ich nicht arbeitsfähig bin. Das ist die Erklärung:
Ich leide seit dem 15. Lebensjahr unter einer Depression, die oft so schlimm wird, dass ich wie gelähmt bin. Dann kann ich mir nicht einmal mehr die Zähne putzen oder die Haare kämmen.
Seit dem 15. Lebensjahr gerate ich immer wieder in schwere Krisen und kann wegen meiner Ängste kaum noch schlafen. Deshalb war ich schon oft in psychiatrischen Kliniken - manchmal monatelang.
Seit dem 15. Lebensjahr leide ich auch unter einer "Depersonalisations- und Derealisationsstörung", was eine Folge der Todesangst ist, die ich als Kind vor meiner gewalttätigen und völlig unberechenbaren Erzeugerin haben musste.
Die "Depersonalisations- und Derealisationsstörung" ist schwer zu beschreiben. Ich habe das Gefühl, nicht wirklich zu existieren, und es kommt mir so vor, als ob auch sonst keine Menschen auf der Welt wären. Dann bekomme ich eine furchtbare Angst und habe das Gefühl, verrückt zu werden. Das passiert meistens nachts, wenn es draußen dunkel und ruhig ist. Tagsüber habe ich oft Angst, meine Wohnung zu verlassen, weil ich glaube, dass mir draußen etwas Schreckliches passieren könnte. Ich habe dann auch eine fast panische Angst vor anderen Menschen.
Tagsüber sehe ich oft stundenlang Doppelbilder und habe einen Schleier vor den Augen. Meine Augenärzte konnten nie etwas Krankhaftes feststellen. Ich konnte jahrzehntelang keine Erklärung für diese unangenehmen Sehstörungen finden. Jetzt weiß ich, dass eine "dissoziative Störung" die Ursache dieser Sehstörungen ist.
Die fast völlige Handlungsunfähigkeit in schweren depressiven Phasen, der nächtliche Horror mit Panikattacken, das Gefühl, verrückt zu werden, die große Angst vor anderen Menschen und das Gefühl, gar nicht wirklich zu existieren, wird zeitweise so unerträglich, dass ich mir nur noch wünsche, zu sterben.
Da ich seit meinem 15. Lebensjahr immer wieder in schwere Krisen gerate, kann ich nicht arbeiten. Das wäre auch wegen meiner Muskelschmerzen und Konzentrationsstörungen nicht möglich.
Eine weitere schlimme Folge der Misshandlung in meiner Kindheit ist meine Einsamkeit. Ich kann niemandem vertrauen und hatte noch nie einen Freund. Ich habe in der Kindheit zu viel Schreckliches erlebt, um anderen Menschen vertrauen zu können. Ich habe damals keine Hilfe bekommen, obwohl ich furchtbar gequält wurde. Jetzt geht es mir immer noch sehr schlecht, und ich bekomme immer noch keine Hilfe. Ich muss täglich Angst haben, dass ich meine ambulante Traumatherapie abbrechen muss, obwohl die Ärzte einer psychosomatischen Klinik im April 2008 im Entlassungsbericht folgendes geschrieben haben:
Frau Martin braucht dringend die Fortsetzung der Therapie im ambulanten Rahmen mit dem Schwerpunkt Traumatherapie, was für sie die einzige Chance wäre, eine bessere Lebensqualität zu erlangen. Es ist zu bemerken, dass angesichts des Schweregrades der Störung und des langwierigen Verlaufes von einer langfristigen Therapie, die unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen kann, auszugehen ist.
Das ist die Diagnose, die der Chefarzt und die Oberärztin dieser Klinik gestellt haben:
Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung i.S.e. komplexen posttraumatischen Belastungsstörung F 62.0
Im Jahr 2007 war ich insgesamt fünf Monate wegen meiner schweren Depressionen in einer psychiatrischen Klinik. Auch in den Jahren vorher war ich sehr oft in der Psychiatrie. Seit ich im Januar 2008 die ambulante Traumatherapie angefangen habe, musste ich nicht mehr in eine psychiatrische Klinik. Meine Krankenkasse spart sehr viel Geld, weil eine ambulante Therapie sehr viel billiger ist als so viele Klinikaufenthalte. Trotzdem muss ich seit April 2008 ständig Angst haben, meine Traumatherapie abbrechen zu müssen.
Ich habe im April 1998 eine Opferentschädigung beim Versorgungsamt beantragt. Ein Jahr später war ein Mitarbeiter des Versorgungsamtes der Meinung, dass die Beweise dafür, dass ich in der Kindheit misshandelt wurde, ausreichen. In einer Verfügung schrieb er:
Ich halte die Grundvoraussetzungen des § 1 OEG hier für nachgewiesen.
Die Angaben von Frau Martin sind durchweg ähnlich, ohne erkennbare Brüche, und wurden schon lange vor der OEG - Antragstellung so gemacht.
Zusammen mit den Aussagen der Nachbarn und der Lehrerin ergibt sich das Gesamtbild einer Kindheit, die vom 6. bis 14. Lebensjahr von ständigen Schlägen, die weit über den gesellschaftlich noch geduldeten "Klaps" hinausgehen, sowie häufigen Demütigungen gekennzeichnet war.
Demütigungen fallen zwar nicht unter § 1 OEG, sind aber in Zusammenhang mit den Schlägen zu bringen.
Es liegt hier eine Art "fortgesetzte Handlung" von Tätlichkeiten im Sinne der früheren BGH - Rechtsprechung vor.
Da die Tätlichkeiten zwischen 1969 und 1977 geschahen, ist § 10a OEG anzuwenden. Die Akte ist sofort dem HLVS zur Zustimmung vorzulegen.
Trotz dieser Verfügung wurde mein Antrag dann doch noch von einem anderen Mitarbeiter des Versorgungsamtes abgelehnt. Im August 2004 habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen, weil ich angeblich nicht genug Beweise habe. Da bin ich jedoch völlig anderer Meinung, denn Frau P., eine ehemalige Nachbarin, schrieb am 19. Mai 1998 folgendes an das Versorgungsamt:
Sehr geehrter Herr S.,
wie ich Ihnen in dem heutigen Telefongespräch bereits sagte, bin ich keine Augenzeugin der Tätlichkeiten gegen Sylvie Martin gewesen.
Ich war Bewohnerin der Nachbarwohnung von Frau S. und Sylvie in Eschborn, und Sylvie war eine Spielgefährtin meiner Tochter.
Über Jahre hinweg gab es in der Wohnung von Frau S. lautstarke Schreiereien, die über "normale" Auseinandersetzungen hinaus gingen. Für uns hörte es sich nach Schlägen an, Schreien von Sylvie, genauso wie von ihrer Mutter. Oft endeten diese Krawalle damit, dass Sylvie in ein Taxi gesetzt wurde und für einige Wochen zu ihrer Oma nach Kronberg geschickt wurde.
Wenn Sylvie dann wieder zurückkam, war es anfangs ruhig, doch dann fing wieder alles von vorne an.
Von mir an Sylvie gestellte Fragen bezüglich dieser Schreiereien wurden nicht beantwortet.
Sylvie baute sich eine Scheinwelt auf, zeigte ein Foto, das angeblich ihren Vater darstellte, das aber aus einer Zeitschrift o.ä. stammte. Sie sehnte sich offensichtlich nach einer heilen Welt.
Diese Vorgänge liegen 30 Jahre zurück. Heute würde ich in einem solchen Fall das Jugendamt einschalten, da ein Kind solcher Behandlung nicht ausgesetzt werden darf.
Da die Vorgänge, wie bereits erwähnt, lange zurückliegen, fallen mir keine Einzelheiten ein. Insgesamt kann ich jedoch bestätigen, dass es in der besagten Wohnung oft zu Handlungen kam, die ich vom Geräusch her als Schläge, Schreie und Wutausbrüche einstufen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Renate P.
Frau H., eine andere ehemalige Nachbarin, schrieb am 16. Februar 2002 folgenden Brief an mich, den ich an das Versorgungsamt weiterleitete:
Liebe Sylvie,
ich habe jetzt nach vielen Jahren wieder gehört von dir. Gerne schreibe ich dir ein paar Zeilen aus der Erinnerung.
Wir haben von 1970 bis 1978 am selben Flur, nur zwei Türen weiter, gewohnt in der Berliner Straße 8.
Du warst ein sehr liebes, junges Mädchen, sehr darauf bedacht, deine Schularbeiten zu machen, aber mit einer furchtbaren Angst vor deiner Mutter. Sie hat dich ständig kritisiert, und nichts konntest du recht machen, sie hat immer mit dir geschimpft, und du sehntest dich nach mütterlicher Liebe, von der überhaupt nichts zu spüren war.
Eines Nachts hörte ich gegen 23 Uhr einen starken Lärm und ging auf den Flur und hörte, wie in eurer Wohnung Möbel durch die Wohnung flogen und deine Mutter laut schrie. Nach einer Weile kamst du auf den Flur voller Angst und Aufregung, weil deine Mutter dich aus der Wohnung geworfen hatte. Ich bot dir an, bei mir zu schlafen, aber du wolltest zu deiner Großmutter nach Kronberg.
Da deine Mutter auch ständig Streit mit deiner Großmutter hatte, fandest du nirgends Hilfe und Ruhe, von Zuneigung und Fürsorge war nicht zu sprechen. Du warst wie ein Ball, den man hin und her geworfen hat.
Dein junges Leben war voll von Aufregungen und totaler Lieblosigkeit. Deine Mutter hatte nie ein liebes, gutes Wort für dich, nur Kritik und totale Ablehnung.
Du machtest einen unglücklichen Eindruck und warst verstört und zerstört.
Ich wünsche dir für die Zukunft ein besseres Leben.
Bertha H.
Meine Grundschullehrerin schrieb am 30. Januar 2002 folgenden Brief an mich, den ich an das Versorgungsamt weiterleitete:
Liebe Sylvie,
die Beschreibung deines Zustandes und deiner Lebensweise hat mich zutiefst erschüttert und erschreckt.
Hiermit bestätige ich dir, dass du auf mich, deine Grundschulleherin (1969 bis 1973), in der Schule oft einen müden, deprimierten, depressiven und verstörten Eindruck gemacht hast. Obwohl ich Gespräche mit deiner Mutter geführt habe, bin ich nicht auf die Hintergründe gestoßen.
Ich hoffe, dir hiermit helfen zu können.
Marie P.
Mein Vater schrieb am 21. Juni 2006 folgendes an das Versorgungsamt:
Sehr geehrter Herr S.,
aus dem Munde von Sylvie erfuhr ich - als ich noch mit ihr Kontakt hatte - des öfteren, dass sie von ihrer alleinerziehenden Mutter regelmäßig körperlich und seelisch misshandelt wurde. Das führte schließlich so weit, dass Sylvie jeden Kontakt zu ihrer Mutter abbrach und sogar einen anderen Namen annahm.
Ich selbst kann bestätigen, wie krankhaft unbeherrscht Frau Inge S. war. Bei meinem letzten Besuch in ihrer Wohnung warf sie mich mit den Worten hinaus: "Lass dich ja niemals mehr hier blicken!" Ich folgte ihren Worten, und unsere Beziehung war damit beendet.
Ein weiterer Beweis ihres krankhaften Verhaltens war eine Episode in Koblenz. Frau S. arbeitete als Sekretärin bei der "Koblenzer Rhein - Zeitung". Eines Tages gab es eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kollegen. Frau S. steigerte sich derartig in ihrem Jähzorn, dass sie jede Selbstbeherrschung verlor und dem Kollegen einen Aschenbecher aus Marmor an den Kopf warf. Sie wurde sofort entlassen.
Ich hoffe, dass dieses Schreiben für die Entscheidung über die Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes im Fall Sylvie Martin hilfreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Otto S.
Eine ehemalige Klassenkameradin von mir schrieb am 12. Oktober 2004 folgendes an das Sozialgericht:
Mit diesem Schreiben möchte ich der Bitte von Frau Sylvie Martin nachkommen und von einigen Situationen in der Schule berichten, so wie sie mir in Erinnerung geblieben sind.
Frau Martin erschien mir als eine stille Mitschülerin, oft wirkte sie abwesend, am Unterricht beteiligte sie sich kaum, von zu Hause erzählte sie selten, sie wirkte oft müde.
Wenn sie erzählte, berichtete sie von ihrem Vater, der in Südafrika lebte, und dass ihre Eltern geschieden seien. Auch von ihrer Oma erzählte sie, dass sie oft bei ihr ist, weil ihre Mutter keine Zeit für sie hat.
Im Laufe der Schuljahre wurde sie immer stiller und in sich zurück gezogener. Auch außerhalb der Schule, wenn wir Zeit miteinander verbrachten, schien sie mir immer trauriger zu werden. Die Zeit in meiner Familie schien sie zu genießen.
An eine Situation kann ich mich erinnern, als Frau Martin weinend aus dem Unterricht lief. Auf meine Frage, warum, erzählte sie mir damals, dass ihre Mutter sie verprügelt hatte und sie deshalb mitten in der Nacht mit der S - Bahn zu ihrer Großmutter nach Kronberg fahren musste. Auch, dass dies öfters vorkommt.
Eine andere Situation wurde von den Mitschülern belächelt, als Frau Martin während des Unterrichts Papierflugzeuge bastelte und diese in der Fünfminutenpause aus dem Klassenzimmerfenster im zweiten Stock fliegen ließ. Während dieses Tages wirkte sie sehr abwesend und traurig.
Im Werkunterricht fehlte sie oft. Dieser Unterricht war spannungsreich, und ich hatte damals das Gefühl, dass Frau Martin diese Spannung nicht aushalten konnte.
Es zeichnete sich ab, dass sie nicht mehr im Gymnasialzweig und in meiner Klasse bleiben konnte. Frau Martin sprach damals nicht gerne von dem bevorstehenden Wechsel, denn es schien ihr Angst zu machen, die vertraute Gruppe zu verlassen. Die schulischen Leistungen waren zu diesem Zeitpunkt sehr weit unter ihr eigentliches Vermögen gesunken. Sie erschien mir damals, als ob sie nicht lernen kann. Es wirkte, als ob sie andere Dinge im Kopf habe, die damals von einigen Erwachsenen als Liebeskummer interpretiert wurden.
Frau Martin erschien mir als ein einsames Mädchen. Wir waren Teenager, und ich verglich damals ihre Situation manchmal mit meiner und kam zu dem Schluss, dass sie es nicht so gut hatte wie ich, die Eltern und Geschwister hatte. Wenn wir darüber sprachen, hatte ich das Gefühl, dass sie nicht gerne von ihrer "Familie" redete und auch nicht nach Hause wollte oder oft zu ihrer Oma fuhr, nachdem wir uns trafen.
Ich hoffe, dass meine Schilderungen weiterhelfen.
Hanna G.
Auch meine Traumatherapeutin bestätigte in einem Brief an das Sozialgericht, dass ich in der Kindheit schwer misshandelt wurde und dass meine psychischen Beschwerden die Folge der traumatischen Erfahrungen in meiner Kindheit sind. Sie schrieb:
Wie Frau Sylvie Martin mir glaubwürdig versicherte, hat sie in der Kindheit schwerste Gewalterfahrungen von ihrer Mutter erleiden müssen.
Ihre psychischen Beschwerden, die sie in ihrer Lebensbewältigungsfähigkeit schwer einschränken, müssen weitgehend auf ihre traumatischen Erfahrungen in der Kindheit zurückgeführt werden.
Am 12. September 2007 beschloss eine Richterin des Sozialgerichts, die Täterin vorzuladen und sie zu fragen, ob es wahr sei, dass sie mich misshandelt hatte. Am 28. April 2008 fand dann diese Verhandlung statt, bei der ich gemeinsam mit Frau Inge S. vorgeladen wurde.
Frau Inge S. hat am 28. April 2008 fast nur gelogen. Sie behauptete, mich nicht misshandelt und mich niemals am späten Abend aus der Wohnung geworfen zu haben. Sie habe mich auch nicht an den Haaren durch das Wohnzimmer geschleift und habe nie Schimpfwörter zu mir gesagt. Auf die Frage der Richterin, ob sie mit Geschirr und Besteck nach mir geworfen habe, antwortete sie: "Ich hatte nicht genug Geld, um Geschirr kaputtzumachen." Dann fügte sie noch lachend hinzu, dass sie aber einmal aus Wut einen Kloß an die Wand geworfen habe.
Frau Inge S. gab während dieser Gerichtsverhandlung zu, mich zweimal geschlagen zu haben, als ich 13 Jahre alt war. Vorher habe sie mich aber nie geschlagen. Doch als ich 13 Jahre alt war, habe sie mir einmal mit einem Kerzenständer aus Eisen auf den Arm geschlagen. Dann sei sie mit mir zum Arzt gegangen und habe dem Arzt gesagt, dass ich mit den Rollschuhen gestürzt wäre.
Es stimmt, dass Frau Inge S. dem Arzt erklärt hat, dass meine Verletzung von einem Unfall mit den Rollschuhen stammte. Falsch ist jedoch, dass ich zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt war. Ich war erst zehn Jahre alt. Im Alter von 13 Jahren hätte ich Frau Inge S. widersprochen, als sie den Arzt anlog. Ich hätte dem Arzt gesagt, was wirklich passiert war, während ich im Alter von zehn Jahren noch brav die Anweisung meiner Erzeugerin befolgte, die sie mir auf dem Weg zur Klinik gab. Sie sagte: "Wir sagen aber nicht, wie es passiert ist!"
Da Frau Inge S. zugegeben hatte, mich zweimal geschlagen zu haben, als ich 13 Jahre alt war, fragte die Richterin: "Und beim zweiten Mal? Womit haben Sie Ihre Tochter beim zweiten Mal geschlagen?" "Das weiß ich nicht mehr", antwortete Frau Inge S.
Frau Inge S. bezeichnete mich als Lügnerin, obwohl sie kurz vorher noch zugegeben hatte, den Arzt angelogen und gesagt zu haben, dass ich mit den Rollschuhen gestürzt war. Die Richterin sagte dazu nichts. Ihr schien dieser Widerspruch gar nicht aufzufallen.
Meine Rechtsanwältin las einige Absätze aus den Briefen von Frau P. und Frau H. vor und fragte Frau Inge S., warum diese beiden ehemaligen Nachbarinnen wohl so etwas Negatives über sie geschrieben hatten. Dazu sagte Frau Inge S.: "Das kann ich Ihnen erklären! Frau P. war neidisch auf mich, weil ich gebildeter war als sie!"
Dann fragte meine Rechtsanwältin, was Frau H. wohl für einen Grund gehabt haben könnte, so etwas zu schreiben. "Das weiß ich nicht", antwortete Frau Inge S. Und dann fügte sie noch hinzu: "Ich hatte eine Zeitlang Kontakt mit Frau H., und dann habe ich den Kontakt abgebrochen."
Frau Inge S. erzählte der Richterin, dass mir einmal vom Hautarzt eine Warze an der Fußsohle entfernt worden war. Und als ich kurz darauf nach Hause kam, hätte ich vor Schmerzen geschrien. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wohnungstüre offen gewesen, und als Frau P. genau in diesem Augenblick vorbeikam und mich schreien hörte, habe sie angenommen, ich sei verprügelt worden.
Am Ende der Verhandlung stand Aussage gegen Aussage. Deshalb entschied die Richterin, dass ich zu zwei Gutachtern geschickt werden sollte, um festzustellen, ob ich glaubwürdig bin und ob meine seelische Erkrankung die Folge der Misshandlung in der Kindheit ist.
Anfang Mai 2008 beauftragte die Richterin das Institut "TraumaTransformConsult", ein Gutachten über mich zu erstellen. Ich wartete monatelang und wunderte mich darüber, dass ich von diesem Institut keinen Brief bekam, in dem mir mitgeteilt wurde, wann ich mit einem Gutachter sprechen und getestet werden sollte. Am 27. Dezember 2008 rief mich meine Betreuerin an. Sie hatte einen Brief von meiner Anwältin bekommen. Darin stand, dass die neue Richterin meine Klage abweisen wollte. Ich war total schockiert. An Weihnachten geht es mir sowieso immer extrem schlecht, weil ich keine Familie habe und tagelang allein in meiner Wohnung bin. Und dann auch noch das!
Der Leiter des Instituts "TraumaTransformConsult" hatte am 20. November 2008 folgenden Brief an das Sozialgericht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Richterin Dr. A.,
nach Studium der umfangreichen Akten und einer Team - Besprechung zum o.g. Rechtsstreit teilen wir mit, dass wir eine Begutachtung nach fachlicher Abwägung für wenig aussichtsreich erachten.
Beim Vergleich der unterschiedlichen Angaben zu möglichen schädigenden Ereignissen (Informationsquellen: Akte, Video - Interview, Internetrecherche) ist nicht zu erkennen, dass aussagepsychologisch das Vorliegen einzelner konkreten schädigenden Ereignissen mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit wissenschaftlich abgesichert werden kann. Die sehr unterschiedlichen und unspezifischen Angaben lassen eine aussagepsychologische Prüfung und Würdigung aus fachlicher Sicht nicht möglich erscheinen.
Untersuchungstechnisch wäre von einem erheblichen Zeitaufwand auszugehen, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Beweisfragen dennoch nicht wissenschaftlich beantwortet werden könnten. Daher senden wir die Akte im o.g. Rechtsstreit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. - Psych. Thomas Weber
Ich konnte es kaum fassen, dass Herr Weber für so einen kurzen Brief fast sieben Monate gebraucht hatte. Und offenbar hatte er es so eilig gehabt, diesen Brief zu schreiben, dass er nicht einmal die drei Fehler bemerkte, die er in nur einem einzigen Satz gemacht hatte.
Dieser kurze Brief hätte die neue Richterin beinah dazu veranlasst, meine Klage abzuweisen. Für mich war es unbegreiflich, dass ein Gutachter so unmenschlich handeln konnte. Warum hatte Herr Weber mir keine Chance gegeben? Warum hatte er mich nicht begutachtet und getestet? Und warum schrieb er, dass die "unspezifischen Angaben" eine aussagepsychologische Prüfung und Würdigung aus fachlicher Sicht nicht möglich erscheinen ließen? Ein Experte für Psychotraumatologie müsste doch eigentlich wissen, dass Menschen, die in der Kindheit jahrelang schwer traumatisiert wurden, normalerweise gar nicht dazu fähig sind, ihre furchtbaren Erlebnisse ohne die Begleitung und Unterstützung eines Traumatherapeuten detailliert zu beschreiben. Für mich war es ja schon eine Qual gewesen, den Bericht mit den "unspezifischen Angaben" zu schreiben, weil ich ganz allein in meiner Wohnung war, als ich diesen Bericht schrieb. Es gab niemanden, mit dem ich darüber sprechen konnte. Eine Traumatherapeutin hatte ich damals ja noch nicht.
Weder meine Anwältin noch ich konnten verstehen, was Herr Weber damit gemeint hatte, als er schrieb, dass ich "sehr unterschiedliche Angaben" gemacht haben soll. Meine Anwältin schrieb mir damals, dass sie der Meinung sei, dass ich eine sehr hohe Aussagekonstanz habe. Sie beantragte beim Sozialgericht, dass Herr Weber dazu aufgefordert wird, eine Stellungnahme zu seinem Brief vom 20. November zu schreiben und zu erklären, was er mit den "unterschiedlichen Angaben" meinte. Sehr rätselhaft war auch, was er im Internet recherchiert hatte, denn damals war noch nichts über mich im Internet zu finden. Die Richterin forderte Herrn Weber im Januar 2009 dazu auf, eine Stellungnahme zu schreiben. Wieder wartete ich monatelang, und nichts geschah. Im Juni 2009 erinnerte die Richterin Herrn Weber an diese Stellungnahme, die er schreiben sollte. Am 25. August 2009 schrieb er dann folgendes:
Sehr geehrte Frau Richterin Dr. A.,
bezüglich der ausstehenden Stellungnahme teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund der neuen mir zur Verfügung gestellten Informationen und nochmaliger ausführlicher Durchsicht der Gesamtakten zu der Überzeugung gekommen bin, dass eine ausführliche Begutachtung von Frau Martin nunmehr ergebnisoffener wäre.
Im Hinblick auf die Begutachtung von Frau Martin und eine Gutachtenerstattung möchte ich jedoch meine persönliche Besorgnis der Befangenheit äußern - ob des mir erst durch das Schreiben von Frau Martin an mich (Email vom 11. Juli) bekannt gewordenen neuen Sachverhaltes, dass sich Frau Martin seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung bei Frau Dr. M.A. befindet, zu der meinerseits eine enge berufliche und persönliche Beziehung besteht.
Ich möchte Sie deshalb bitten, mich von dem Gutachtenauftrag bzw. von weiteren fallspezifischen Tätigkeiten zu entbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. - Psych. Thomas Weber
Ich kann nicht verstehen, dass Herr Weber geschrieben hat, dass eine Begutachtung "nunmehr ergebnisoffener" sei. Warum hat er nicht "ergebnisoffen" geschrieben? Das Wort "ergebnisoffener" ist meiner Meinung nach völlig unlogisch, denn entweder ist eine Begutachtung "ergebnisoffen" oder eben nicht.
Völlig unverständlich ist auch, dass Herr Weber wieder fast acht Monate gebraucht hatte, um ein paar Sätze zu schreiben. Inzwischen war schon wieder eine neue Richterin zuständig. Sie beschloss, mich nicht zu einem anderen Gutachter zu schicken, obwohl es nicht meine Schuld war, dass Herr Weber das Gefühl hatte, befangen zu sein, weil er meine Traumatherapeutin kennt.
Ich finde es sehr traurig, dass Herr Weber ein Jahr und vier Monate gebraucht hat, um festzustellen, dass er befangen ist. Es stand nämlich bereits im Mai 2008 in meiner Akte, bei welcher Therapeutin ich eine Traumatherapie mache. Wie konnte es passieren, dass das in dem Institut "TraumaTransformConsult" fast eineinhalb Jahre lang niemandem aufgefallen war?
Wahrscheinlich war es so, dass meine Akte nicht von Herrn Weber gelesen worden war, sondern von seinen Mitarbeitern, die nicht wussten, mit welchen Traumatherapeuten ihr Chef enge Beziehungen hatte. Eigentlich wäre es notwendig, dass Herr Weber seinen Mitarbeitern eine Liste mit den Namen derjenigen Traumatherapeuten aushändigt, mit denen er enge Beziehungen hat, damit seine Mitarbeiter bei jedem neuen Gutachtenauftrag sofort feststellen können, ob ihr Chef - und somit auch das ganze Institut - befangen ist.
Wenn die Mitarbeiter dieses Instituts gewusst hätten, mit welchen Traumatherapeuten Herr Weber enge Beziehungen hat, hätten sie bereits im Mai 2008 feststellen können, dass er befangen ist. Dann hätte meine Akte sofort an das Gericht zurückgeschickt werden können und nicht erst nach einem Jahr und vier Monaten. Wenn die Akte sofort an das Sozialgericht zurückgeschickt worden wäre, hätte die Richterin, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, mich sicherlich zu einem anderen Gutachter geschickt.
In den 16 Monaten, in denen ich darauf wartete, dass das Institut "TraumaTransformConsult" zu einem Ergebnis kommen würde, waren drei Richterinnen für meinen Fall zuständig. Die erste Richterin hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Die zweite Richterin hätte meine Klage wegen des ersten Briefes von Herrn Weber beinah abgewiesen, ohne mich auch nur ein einziges Mal gesehen oder mit mir gesprochen zu haben. Auch die dritte Richterin kannte mich nicht. Sie hat die Klage im Oktober 2010 abgewiesen, obwohl es nicht meine Schuld war, dass Herr Weber sich für befangen erklärt hatte. Sie wollte mich nicht zu einem anderen Gutachter schicken.
Am 28. April 2008 bin ich durch die Gerichtsverhandlung, bei der ich zusammen mit der Täterin vorgeladen wurde, retraumatisiert worden. Auch das unfaire Verhalten von Herrn Weber war für mich eine Retraumatisierung. Für ein Gewaltopfer ist es unerträglich, wenn ihm nicht geglaubt wird.
Für mich ist es unbegreiflich, dass eine Richterin und ein Gutachter über mich geurteilt haben, ohne mich überhaupt zu kennen. Wenn ich Richterin oder Gutachterin wäre, würde ich niemals ein Urteil über einen Menschen fällen, den ich noch nie gesehen und mit dem ich noch kein einziges Wort gesprochen habe. Meiner Meinung nach kann nur ein gewissenloser Mensch so handeln.
Ich muss jetzt in der zweiten Instanz weiterklagen, obwohl ich völlig erschöpft und am Ende meiner Kraft bin.
Am 6. Februar 2010 habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Krankenkasse nur noch zwanzig Stunden Traumatherapie zahlen will. Ich habe einen Widerspruch geschrieben und hatte genau fünf Monate lang eine furchtbare Angst davor, meine Traumatherapie abbrechen zu müssen. Am 8. Juli 2010 habe ich dann erfahren, dass ich die Therapie doch noch weitermachen kann, aber nur solange ich nicht in eine Klinik gehe und solange ich Fortschritte mache, die meine Traumatherapeutin in jedem Verlängerungsantrag bestätigen muss. Dadurch, dass ich so schnell wie möglich Fortschritte machen muss, werde ich total unter Druck gesetzt, was meine ständige Angst vor dem Ende der Therapie noch verstärkt.
Ich bin jetzt in einer extrem schwierigen Situation, denn ich muss so schnell wie möglich Fortschritte machen, obwohl ich nur eine Therapiestunde pro Woche habe. Bei einer Traumatherapie sind eigentlich zwei Stunden pro Woche notwendig.
Sehr schwierig ist auch, dass ich meinen Psychiater nicht bitten kann, eine REHA in einer psychosomatischen Klinik für mich zu beantragen, obwohl ich sehr müde und erschöpft bin und noch schlimmere Muskelschmerzen habe als sonst. Auch meine Depressionen sind im Moment schlimmer als sonst. Doch ich kann nicht in eine Klinik gehen, weil meine Krankenkasse sonst keine weiteren Traumatherapiestunden zahlen würde. Dann wäre meine Traumatherapie beendet. Da ich gerade in einem wirklich schlechten Zustand bin, ist für mich die Entscheidung meiner Krankenkasse, die Traumatherapie nur zu zahlen, solange ich nicht in eine Klinik gehe, katastrophal.
Ich glaube, dass es völlig normal ist, dass ein schwer traumatisierter Mensch auch während einer ambulanten Traumatherapie in eine Krise kommen kann. Und während einer Krise reicht eine Therapiestunde pro Woche nun einmal nicht mehr aus.
Ich finde es unmenschlich, einen seelisch kranken Menschen so zu behandeln und ihm nicht zu helfen. Wenn ich meine Traumatherapie abbrechen muss, habe ich keine Chance mehr auf ein besseres Leben.
Wenn ich den Prozess beim Sozialgericht gewinnen würde, müsste das Versorgungsamt 300 Stunden Traumatherapie zahlen. Dann hätte ich endlich zwei Therapiestunden pro Woche. Dann wäre es auch kein Drama mehr, wenn ich in eine Krise käme und für drei oder vier Wochen in eine Klinik müsste. Dann könnte ich die ambulante Traumatherapie nach der Entlassung fortsetzen.
Wenn ich meine Traumatherapie abbrechen muss, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ich den Rest meines Lebens in der Psychiatrie oder in einem Behindertenheim verbringen muss.
Ich bin im Moment sehr verzweifelt und habe eine furchtbare Angst vor der Zukunft.
Im November 2010 habe ich eine E - Mail an Herrn Thomas Weber, den Leiter des Instituts "TraumaTransformConsult", geschrieben und habe ihn gebeten, mir sein Verhalten zu erklären. Meine E - Mail ist bei dem Institut angekommen, denn ich habe eine Lesebestätigung erhalten. Leider hat Herr Weber mir nicht geantwortet. Ich finde das sehr traurig.
8. Juni 2011
Ich habe den Prozess beim Hessischen Landessozialgericht verloren. Der Richter behauptete, dass ich nicht genug Beweise hätte. Es gäbe keine Augenzeugen und keine Krankenhausberichte. Ich sagte, dass es in dem Haus, in dem ich als Kind gequält wurde, keine durchsichtigen Wände gab und dass die Nachbarn aus diesem Grund nicht sehen konnten, was in unserer Wohnung geschah.
Ich habe den Richter fast schon angefleht, mich zu einem Gutachter zu schicken, doch das hielt er für sinnlos. Er sagte, dass eine Begutachtung nur dann möglich wäre, wenn ich in der Kindheit sexuelle Gewalt erlebt hätte. Das war für mich und auch für meine Anwältin völlig unverständlich.
Zusammen mit dem Urteil, das meine einzige Hoffnung auf ein erträglicheres Leben zerstörte, verkündete der Richter auch noch, dass keine Revision möglich sei. Das bedeutet, dass ich nicht in der nächsten Instanz weiterklagen kann. Dann wünschte der Richter mir "alles Gute".